Was ist der Liegenschaftszins?

Wird der Verkehrswert im Bereich Liegenschaften durchschnittlich marktüblich verzinst ist die Rede von demLiegenschaftszins. Nach der Grundstückslage, der Grundstücksart, dem Reinertrag und der Restnutzungsdauervom Objekt wird der Liegenschaftszins berechnet. Er verändert sich auch mit dem Markt und es werden auch die regionalen Unterschiede berücksichtigt. Erst wird der Bodenwert für das Grundstück auf dem gebaut wurde verzinst. Zusammen mit der Restnutzungsdauer geht dieser in den Vervielfältiger einen Rentenbarwertfaktorein. Er ist wichtig für ein Wertgutachten. Wird dieser multipliziert mit dem Gebäudereinertrag ergibt sich derGebäudeertragswert.

Der Liegenschaftszins ist nicht identisch mit dem Kapitalmarktzins. Dies liegt am Kapital, dass in den Liegenschaften langfristig angelegt wurde und als sichere Anlage verzinst wurde als anderweitiges Kapital. 5 % beträgt der Liegenschaftszins bei Mietwohngrundstücken. 5,5 % sind es bei gemischten Grundstücken mit einer gewerblichen Nutzung von 50 %, 6,6 5 werden veranschlagt bei Geschäftsgrundstücken und 6 % bei Grundstücken in Citylage von kleineren Städten sowie 8 5 in Großstädten. Der Liegenschaftszins ist gesetzlich geregelt in der Verordnung der Immobilienwertermittlung, weiß auch ein Sachverständigenbüro. Der Liegenschaftszins sollte ermittelt werden auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den entsprechenden Reinerträgen für Grundstücke, welche gleichartig bebaut sind sowie bei genutzten Grundstücken bei denen die Restnutzungsdauer mit einbezogen wird. Ein geringer Liegenschaftszinssatzbedeutet einen hohen Ertragsewert und ein hoher Liegenschaftszinssatz bedeutet einen geringen Ertragswert sagt auch das Gutachten Immobilien Merzig.

Der Standort, der Immobilienmarkt, die Rendite und die Bewirtschaftungskosten, die Restnutzungsdauer und die Drittverwendungsfähigkeit sind weitere wichtige Einflussfaktoren. Der Standort wird durch Standortanalyseermittelt eventuell durch ein Sachverständigenbüro. Am Immobilienmarkt muss die momentane Marktlage, die künftige konjunkturelle Entwicklung und die Markttrends geprüft werde. Die Gestehungskosten müssen im Bereich der Rendite einer Sachwertanalyse unterzogen werden zur Beurteilung des Verhältnisses Eigenkapital/Fremdkapital. Ein Wertgutachten sollte immer gemacht werden. Gutachten Immobilien Merzig hilft gerne weiter einfach mal im Immobilienbüro anfragen.