Sicherheitsbeleuchtung Berlin – der sichere Weg nach draußen

Für fast alle gewerblich und / oder öffentlich genutzten Gebäude ist die Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich vorgeschrieben. Personen sollen im Notfall schnell und sicher den Weg aus dem Gebäude herausfinden. Außerdem weist die Sicherheitsbeleuchtung Rettungskräften und Feuerwehr den Weg, wenn der Hauptstrom ausgefallen ist. Ein wichtiges und vielleicht auch das bekannteste Element in der Sicherheitsbeleuchtung ist das grüne Schild mit dem laufenden weißen Männchen, das überall zu finden ist.

Die Notbeleuchtung schafft Orientierung und vermeidet Panik

Ein Stromausfall wirkt sich sowohl auf die Produktionsstätte als auch auf das Zurechtfinden im Notfall aus. Menschen geraten leicht in Panik, wenn es plötzlich dunkel wird und verlieren die Nerven. Der Fluchtinstinkt setzt ein, das zu gefährlichen Situationen führen kann. Aber auch die Arbeitsumgebung muss gesichert sein, indem zum Beispiel gefährliche Maschinen heruntergefahren werden und Menschen ihre Arbeit an gefährlichen Arbeitsstätten zu Ende bringen können. Im Notfall schafft die Sicherheitsbeleuchtung Orientierung und beruhigt die Nerven.
Unterschieden wird zwischen Sicherheitsbeleuchtung / Antipanikbeleuchtung und nutzunabhängiger Ersatzbeleuchtung.

Aufgaben der Sicherheitsbeleuchtung oder Antipanikbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung / Antipanikbeleuchtung kennzeichnet die Fluchtwege und weist den Weg nach draußen. Außerhalb des Gebäudes ist der Weg bis zum sicheren Bereich ebenfalls zu beleuchten.

Aufgaben der netzunabhängigen Ersatzbeleuchtung

Die netzunabhängige Ersatzbeleuchtung dient vorrangig Arbeitsprozesse sicher zu Ende führen zu können, die nicht von einem Moment auf den anderen unterbrochen werden können.

Wichtig zu wissen: Starke Hell-Dunkel-Kontraste führen zu einer kurzzeitigen Verschlechterung des Sehvermögens. Die maximale Abweichung in der Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke darf nur 40:1 betragen. Diese Kontrastminderung soll ein besseres Zurechtfinden ermöglichen.

DIN EN 1838 für die Installation der Sicherheitsbeleuchtung

Grundlage für die Installation der Sicherheitsbeleuchtung ist unter anderem in DIN EN 1838. Diese DIN Norm besagt, dass Sicherheitsleuchten mit einem Abstand von 2 m über dem Boden installiert werden müssen. In der Breite müssen Fluchtwege über mindestens 2 m beleuchtet werden. Alle Notausgänge müssen beschildert und beleuchtet werden. Jede Richtungsänderung auf Fluren sowie Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Stationen müssen kenntlich gemacht werden.
All das ist nur ein kleiner Auszug aus den vielen Vorschriften und Gesetzen für die Sicherheitsbeleuchtung.

Tipp von Sicherheitsbeleuchtung Berlin: Die Notbeleuchtung sollte immer von einem Elektrofachbetrieb geplant und installiert werden, der sicherstellt, dass alle Vorschriften eingehalten werden und die Notbeleuchtung im Ernstfall sicher funktioniert.